Professor-Bezeichnung

Die höchste akademische Würde in Deutschland ist die Professor-Bezeichnung. Ein besserer wissenschaftlicher Klang, gar der Nimbus der Unanfechtbarkeit, ist nicht erreichbar. Ein Arzt, der Professor ist, ist mit dem einzig verbleibenden Problem konfrontiert, den Ansturm der Privatpatienten zu bewältigen. Ein Anwalt mit Professorbezeichnung kann in die höchsten Stundensatz-Regionen vordringen. Ein Professor ohne gehobene Führungsposition ist weder im Behördenwesen noch in der Privatwirtschaft denkbar: Wer Professor ist, ist Chef.

Der Weg zur vollen Universitätsprofessur ist lang und steinig: Habilitation, Verteidigung, Lehrerfahrung, weitere wissenschaftliche Leistungen, Bewerbung, Berufungskommission, Probevorlesung, in nicht wenigen Fällen Konkurrentenrechtsstreitigkeiten, und schließlich förmliche Berufung. Die meisten Kandidaten bleiben auf der Strecke. Kaum jemand kennt die Unterschiede zwischen „Universitätsprofessor“, „Hochschulprofessor“, „Honorarprofessor“, „Assoziierter Professor“, „Professor h.c.“ usw. Doctis führt Sie außerhalb eines entbehrungsreichen Wegs zur rechtlich soliden Professorbezeichnung.

Wir gewährleisten dies über förmliche Lehraufträge, die von unseren Partneruniversitäten erteilt werden. Auch hier gilt: keine „Mogelpackungen“. Im Regelfall ist der Lehrauftrag die Brücke zur Professorbezeichnung, und er muss dann auch erfüllt werden. Wir gestalten die Wege für Sie so unkompliziert wie möglich. Alternativ führen wir Sie zur Ehrenprofessur „Prof. h.c.“. Es handelt sich um eine echte Bezeichnung, welche Ihnen von einer Universität in Anerkennung Ihrer akademisch würdevollen Verdienste verliehen wird. Gegenleistungen (verbotener „Titelkauf“) sind von Ihnen an die Universität nicht zu erbringen. Eine frühere Promotion ist im Einzelfall förderlich. Sie muss nicht erforderlich sein.

Doctis ist Ihr Partner, der Ihnen unkompliziert und unbürokratisch zum akademischen Traumziel verhilft.